Panorama

Keine Angst vor Schwarzen LöchernKlage abgelehnt

09.03.2010, 10:50 Uhr

Da bleiben die Karlsruher Verfassungsrichter ganz ruhig. Eine Klägerin befürchtet, durch die Versuchsreihen am europäischen Teilchenforschungszentrum CERN könnte letztendlich die Erde zerstört werden.

11324932
Schwarzes Loch trifft Nachbar-Galaxie: Das NASA-Bild des Zusammenstoßes im 1,4 Mrd Lichtjahre entfernten System 3C321 zeigt, wie der Jet (blauer Strahl) von der Hauptgalaxie (linker unterer Fleck) ihre begleitende Galaxie (oberer Fleck) am Rande trifft. (Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben offensichtlich keine Angst vor Schwarzen Löchern. Sie nahmen jedenfalls eine Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am europäischen Teilchenforschungszentrum CERN nicht zur Entscheidung an. Die Klägerin befürchtet, dass in einem Beschleunigerring am CERN beim Zusammenprall kleinster Teilchen Schwarze Löcher entstehen und damit die Erde zerstört wird.

Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte, hat es keine Einwände gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Dort hatte die Klägerin mit einem Eilantrag bereits erfolglos verlangt, dass die Bundesrepublik die Versuche stoppt. Die Frau ist Deutsche, lebt aber in Zürich. Etwa 220 Kilometer entfernt, im Kanton Genf, befindet sich der Sitz des CERN.

Zu der Anlage gehört der größte Teilchenbeschleuniger der Welt - der "Large Hadron Collider" (LHC). Der 27 Kilometer lange Ringtunnel befindet sich etwa 100 Meter unter der Erdoberfläche und reicht bis nach Frankreich.

Die CERN-Wissenschaftler lassen die Protonen-Strahlen kollidieren, um neue Einblicke in die Entstehung des Universums zu erhalten. Mit den Kollisionen sollen Bedingungen wie kurz nach dem Urknall simuliert werden. Dadurch können vielleicht bislang nur theoretisch beschriebene Teilchen wie das "Higgs-Boson" nachgewiesen werden. Das "Higgs-Boson" ermöglicht gemäß dem Standardmodell der Physik, dass Teilchen überhaupt Masse haben.

Eröffnet wurde der LHC am 10. September 2008. Bereits nach neun Tagen legte allerdings eine Panne im Kühlsystem den Beschleuniger lahm.

Quelle: dpa