Scheinselbstständige im Bundesrat? Gericht hält Praxis für legal
Die Männer und Frauen, die Besuchergruppen durch den Bundesrat führen, arbeiten auf Rechnung. Der Bundesrat spart sich auf diese Weise Sozialversicherungsbeiträge. Schnell kommt in solchen Fällen der Verdacht der Scheinselbstständigkeit auf.
Der Bundesrat darf selbstständige Honorarkräfte zur Führung von Besuchergruppen einsetzen. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Potsdamer Richter bezweifelten jedoch, ob es sozialpolitisch sinnvoll ist, "dass das Verfassungsorgan Bundesrat nicht den Weg wähle, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen". Über diese Frage musste das Gericht jedoch nicht urteilen, teilte es am Montag mit. Es hatte nur zu entscheiden, ob der Bundesrat gegen das Gesetz zur Scheinselbstständigkeit verstößt. (Az.: L 1 KR 206/09)
Der Bundesrat setzt für die Besucherführungen Honorarkräfte auf selbstständiger, nicht sozialversicherungspflichtiger Basis ein. Dies hielt die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg für unzulässig. Die Behörde forderte darum eine Nachzahlung von rund 15.500 Euro für die Zeit von 2001 bis 2004.
Ausschlaggebend für die Potsdamer Richter war nun, dass die Begleiter einen großen Freiraum bei ihren Besucherführungen haben. "Im maßgeblichen Kern ihrer Tätigkeit sind die Honorarkräfte weisungsunabhängig", hieß es. Sie seien sehr frei in der Art und Weise, wie sie ihre Führung gestalteten und würden nicht kontrolliert, erklärte ein Gerichtssprecher.