Der TagKardinal Woelki erzielt Erfolg gegen "Bild"-Zeitung
Die Beförderung eines umstrittenen Pfarrers durch Kardinal Woelki hat lange für viel öffentliche Diskussion gesorgt. Wegen eines "Bild"-Berichts zu dem Thema zieht der Kölner Oberhirte vor Gericht - und hat Erfolg. Nun darf die Zeitung bestimmte Aussagen im Zusammenhang mit dem Fall nicht mehr verbreiten, so das Urteil des Landgerichts Köln. Die fraglichen Passagen verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kardinals.
Zur Erinnerung: Darum ging es bei der umstrittenen Beförderung:
Woelki befördert den Pfarrer 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf.
Doch der Pfarrer hatte Jahre zuvor mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt, außerdem gab es Missbrauchsvorwürfe gegen ihn.
Nach Auffassung Woelkis hat die "Bild"-Zeitung fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung des Pfarrers zum Stadtdechanten von Düsseldorf im Jahr 2017 dessen Personalakte gekannt und von einer Warnung der Polizei gewusst habe.
Laut Urteil hätten die Beklagten "aufgrund der Ehrenrührigkeit der Äußerungen" vor Gericht beweisen müssen, dass Woelki den Inhalt der Dokumente kannte, als er über die Beförderung des Pfarrers entschied. Dies sei den Beklagten - der Axel Springer SE und einem Reporter - aber nicht gelungen. Der Medienkonzern Axel Springer, zu dem "Bild" gehört, will nach Angaben eines Sprechers gegen das Urteil Berufung einlegen.