Rottweiler-Angriff auf ZweijährigePaschas Frauchen für Beißattacke verurteilt

Der Vater versuchte, seine Kinder vor einem beißwütigen Rottweiler zu schützen. Doch Pascha biss seiner Tochter fast die gesamte Kopfhaut ab. Dafür werden jetzt Strafen gegen zwei Frauen verhängt.
Mit Bewährungsstrafen ist in Duisburg der Prozess um einen lebensgefährlichen Angriff eines Rottweilers zu Ende gegangen. Der Hund hatte ein kleines Kind schwer verletzt. Gegen die Halterin wurden 21 Monate Haft verhängt.
Die Frau, die das Tier ohne Leine ausgeführt hat, wurde zu zwölf Monaten Haft verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der Rottweiler hatte am 6. Juli vergangenen Jahres ein zweijähriges Mädchen angefallen und ihm dabei fast die gesamte Kopfhaut abgerissen.
Entsprechend hart fielen die Worte an die beiden Angeklagten aus. "Wie kann man nur so gedankenlos und gleichgültig sein?", fragte Richterin Marianne Ohlerich die beiden Frauen vor ihr auf der Anklagebank. "Es ist nicht nachvollziehbar, wie man einen derartigen Hund von der Leine lassen kann." Schließlich hätten gerade Rottweiler in der Vergangenheit immer wieder auch Kinder angegriffen.
"Er war wie in einem Blutrausch"
Seit Freitag hatte der folgenschwere Beißangriff das Duisburger Amtsgericht beschäftigt. Im Prozess sprach der Vater des Mädchens. Yilmaz Salcan war damals mit seinen beiden Kindern am Rhein unterwegs. "Es war heiß, wir waren mit den Füßen im Wasser", erinnerte er sich. "Ich habe den Hund gar nicht gesehen." Der sei angerannt gekommen, habe sich erst in seinen Sohn, dann in seine Tochter verbissen. "Ich habe mit ihm gekämpft, im Wasser", berichtete der 31-Jährige. "Aber dann bin ich gefallen." "Er war wie in einem Blutrausch", hieß es in der Anklage.
Dass das kleine Kind überlebt habe, gleiche fast einem Wunder. Doch die Narben werden nie wieder verschwinden, die Haare nie wieder nachwachsen. 27 Mal ist das Mädchen schon operiert worden.
Zeugen hatten in der Verhandlung berichtet, dass der Duisburger Rottweiler, der Pascha genannt wurde, häufig nicht angeleint gewesen sei. Angeblich soll der Hund, der inzwischen eingeschläfert wurde, zuvor auch schon andere Kinder angegriffen haben. Eine weitere Anklage gibt es bereits. Den Angeklagten droht eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise schwerer Körperverletzung.