Politik

Statt "Erbenschutzprogramm" CDU-Politiker will für Pflegekosten das Eigenheim heranziehen

28.05.2026, 07:14 Uhr
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"Bevor die Gemeinschaft zahlt", sollen die eigenen vier Wände die Pflege finanzieren. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Der Pflegeversicherung fehlen Milliarden, eine große Reform ist in Arbeit. Bei der Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen soll nach dem Willen der Unionsfraktion auch Vermögen berücksichtigt werden - inklusive Immobilien.

In der Diskussion um die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung hat sich Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann dafür ausgesprochen, bei der Eigenbeteiligung von Betroffenen auch das Eigenheim mit einzubeziehen. "Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben", sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der "Bild"-Zeitung. "Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt."

Das Eigenheim ist bisher oft geschützt, muss also nicht verkauft werden, um die Pflege zu finanzieren. Es zählt zum Schonvermögen - sofern das Sozialamt es als "angemessen" bewertet. Eine klare Definition dafür gibt das Gesetz aber nicht her. Die Einschätzung hängt von der jeweiligen Sozialbehörde ab, wobei die Größe der Immobilie und die Bewohnerzahl berücksichtigt werden, erklärt Verbraucherzentrale.de.

Zum Schonvermögen gehört auch ein Schonbetrag von 10.000 Euro. Der gleiche Betrag gilt für den Ehe- oder Lebenspartner. Ein Vermögen von insgesamt 20.000 Euro bleibt somit anrechnungsfrei. Sollten Kinder im Haushalt leben, kann für diese ein weiterer Freibetrag von 500 Euro abgezogen werden.

Stegemann betonte die Notwendigkeit stärkerer privater Vorsorge: "Wer vorsorgt - mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum -, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall."

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken rechnet bei der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von zusammen 22,5 Milliarden Euro. Die Ministerin will mit einer großen Pflegereform gegensteuern. Ein Gesetzentwurf dazu war für Mai angekündigt, dann aber verschoben worden: Er soll nun bis Anfang Juli vorliegen.

Warken erwägt dabei eine Erhöhung des Beitrags für Kinderlose. Die Ministerin prüft derzeit nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, den Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte anzuheben - also von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte. Für einen kinderlosen Durchschnittsverdiener würde dies nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) eine Mehrbelastung von rund 13 Euro im Monat bedeuten. Bei Einkommen an oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 5812,50 Euro wären es demnach rund 30 Euro monatlich mehr.

Quelle: ntv.de, chl/AFP

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