Politik

Ab 2009 PflichtSteuern für Tagesmütter

19.06.2008, 14:23 Uhr

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, ab 2009 eine Steuerpflicht einheitlich für alle Tagesmütter einzuführen. Das ist ein Jahr später als ursprünglich geplant.

Die künftige finanzielle Belastung staatlich geförderter Tagesmütter ist weitgehend geklärt: Bund und Länder verständigten sich in Berlin darauf, von 2009 an eine Steuerpflicht einheitlich für alle Tagesmütter einzuführen. Das ist ein Jahr später als ursprünglich geplant.

Zugleich soll die steuerfreie Betriebskostenpauschale von derzeit monatlich rund 246 Euro pro Kind auf 300 Euro angehoben werden. Dadurch reduziert sich entsprechend das steuerpflichtige Einkommen. Ferner sind Entlastungen bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung geplant. Die neuen Beitragsregelungen sind befristet, strittig ist zwischen Bund und Ländern noch die Dauer.

In Deutschland gibt es etwa 30.000 Tagesmütter, die bis zu 60.000 Kinder betreuen. Der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU), der die Bund-Länder-Arbeitsgruppe geleitet hatte, nannte die Einigung einen "großen Erfolg für den Ausbau der Kinderbetreuung". Bayerns Finanzstaatssekretär Georg Fahrenschon (CSU) sprach nach der Finanzministerkonferenz von einem "guten Ergebnis".

Tagesmütter werden privat von den Eltern der betreuten Kinder bezahlt, vom Staat oder von beiden. Erhält eine Tagesmutter das Betreuungsgeld von privater Seite, muss sie diese Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit versteuern. Dabei geht es um den Betrag, der die steuerfreie Betriebskostenpauschale übersteigt - bei Ganztagsbetreuung sind das jene rund 246 Euro im Monat pro Kind.

Beihilfen für Tagesmütter, die von Jugendämtern vermittelt werden, sind steuerfrei, wenn nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Voraussetzung ist auch, dass die Tagesmutter das Geld direkt vom Jugendamt erhält. Zahlt das Jugendamt den Aufwandsersatz an die Eltern und muss die Tagesmutter sich das Geld abholen, erhält sie das Betreuungsgeld quasi von privater Seite und erzielt zu versteuernde Einnahmen.

Diese Ungleichbehandlung und Sonderregelung für per Jugendamt vermittelte Tagesmütter sollte auf Druck der Länder abgeschafft und zugleich die Betriebskostenpauschale erhöht werden. Ein Erlass dazu wurde dann aber nach Protest der Sozialminister der Länder vor einem Jahr wieder gekippt. Die Neuregelung wurde um ein Jahr ausgesetzt.

Nach den nun erzielten Eckpunkten bleibt bis zum Gesamteinkommen von 355 Euro pro Monat für verheiratete Tagesmütter die Möglichkeit zur beitragsfreien Familienversicherung über den Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Die auf 300 Euro pro Kind und Monat erhöhte Betriebsausgabenpauschale wirkt sich entsprechend günstig auf die Einkommensberechnung für Tagespflegepersonen aus.

Bei Betreuung von bis zu fünf Kindern gelten Tagesmütter als "nebenberuflich Selbstständige". Dadurch ergibt sich in der gesetzlichen Krankenversicherung den Angaben zufolge bei einem Gesamteinkommen zwischen 355 Euro und 828 Euro pro Monat ein Krankenversicherungsbeitrag von rund 120 Euro im Monat statt etwa 250 Euro. Bei Einnahmen über 828 Euro im Monat erfolge eine Beitragspflicht anhand des tatsächlichen Einkommens.

Der reduzierte Krankenversicherungsbeitrag solle Tagesmüttern zudem vom Jugendamt zur Hälfte erstattet werden. Von den 120 Euro im Monat müssten demnach 60 Euro selbst gezahlt werden. Die hälftige Erstattung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sei wie die übrigen Zuschüsse zur Sozialversicherung steuerfrei.

Die beitragsrechtlichen Erleichterungen sollen von 2009 an gelten, zugleich aber zeitlich befristet werden. Der Bund strebt laut Weimar eine Befristung bis Ende 2013 an, die Länder bis 31. Dezember 2015.