Steuern hinterzogen? Selbstanzeige beim Finanzamt besser heute als morgen

Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig haben eine 26 Punkte umfassenden Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgelegt. Steuerzahler, die ihre Steuern nicht vollständig deklariert haben, sollten schnell handeln.
Finanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig wollen das Steuerrecht spürbar verschärfen. Die Finanzbehörden sollen künftig besser vernetzt werden, um Daten zentral auszuwerten. Außerdem soll Künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz kommen. Das Ziel besteht darin, das Entdeckungsrisiko bei Steuerhinterziehungen spürbar zu erhöhen. Gleichzeitig wollen Klingbeil und Hubig die Strafen für Steuerkriminalität erhöhen und die strafbefreiende Selbstanzeige mehr oder weniger abschaffen. Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich jedoch noch um einen Aktionsplan und nicht um eine Gesetzesvorlage.
Bislang sieht die Sachlage wie folgt aus: Wenn bei einem Privatvermögen beispielsweise Erträge nicht vollständig angegeben wurden oder eine Erbschaft nicht oder nicht komplett beziehungsweise verspätet angezeigt wurde, reicht in der Regel eine unverzügliche Meldung an das Finanzamt, eine Berichtigung sowie die Nachzahlung der fälligen Steuern inklusive Zinsen, nachdem der Fehler erkannt wurde, um eine Strafverfolgung zu vermeiden.
Bei einem Hinterziehungsvolumen von mehr als 25.000 Euro werden jedoch zusätzliche Zahlungen fällig. Zudem müssen sämtliche relevanten Sachverhalte der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden. Das kann einen erheblichen Aufwand bedeuten und viel Zeit in Anspruch nehmen. Schließlich dürfen keine Ermittlungsverfahren oder angekündigten Betriebsprüfungen vorliegen. Auch Leichtfertigkeit oder gar Vorsatz dürfen nicht zutreffen.
Höhere Hürden
Klingbeil und Hubig wollen den beschriebenen Weg aus der Steuerhinterziehung hin zur Legalität künftig erschweren. Vor allem wollen die beiden SPD-Politiker das Strafmaß erhöhen. Für besonders schwere Steuerhinterziehungen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten. Bei organisierter Steuerkriminalität könnte das Strafmaß sogar auf 15 Jahre steigen.
Dass es sich hierbei nicht um eine akademische Diskussion handelt, zeigt ein aktueller Vorgang in Nordrhein-Westfalen. Dort haben Steuerfahnder Datenträger mit fast 400 Verdachtsfällen erworben. Laut dem nordrhein-westfälischen Finanzministerium besteht der Verdacht, dass mithilfe von Offshore-Dienstleistern von den Caymaninseln, aus Dubai, Hongkong, Mauritius, Panama, Singapur und Zypern "… Vermögen vor dem deutschen Fiskus verschleiert und Steuerpflichten umgangen werden".
Wahrscheinlich kommt es jedoch deutlich häufiger vor, dass sich bei komplexen Vermögen oder Erbschaften bei der Steuererklärung Fehler eingeschlichen haben. Werden diese entdeckt, sollten die Steuerpflichtigen zeitnah handeln. Die strafbefreiende Selbstanzeige könnte in ihrer heutigen Form schon bald nicht mehr möglich sein.
Dr. Michael Bormann ist Steuerexperte und seit 1992 Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner bdp-team.de. Schwerpunkte seiner Tätigkeiten sind neben Steuern die Bereiche Finanzierungsberatung sowie das Sanierungs- und Krisenmanagement bei mittelständischen Firmen.
