Tenhagens TippsSo viel dürfen Mahnungen kosten
Rechnungen bezahlt man am besten sofort. Wer sich zu lange Zeit lässt, bekommt früher oder später eine Zahlungserinnerung, und die kann dann schon etwas kosten. Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen erklärt, was Gläubiger dürfen - und was nicht.
Rechnungen bezahlt man am besten sofort. Wer sich zu lange Zeit lässt, bekommt früher oder später eine Zahlungserinnerung, und die kann dann schon etwas kosten. Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen erklärt, was Gläubiger dürfen - und was nicht.
n-tv.de: Wann muss man denn Rechnungen bezahlen?
Hermann-Josef Tenhagen: Grundsätzlich ist der Termin bindend, der auf der Rechnung steht. Meist ist das ein bestimmtes Datum oder eine Frist wie "innerhalb von 14 Tagen". Dann sollte man auch bis zu diesem Zeitpunkt zahlen. Daneben gibt es die Fälligkeit nach Gesetz. Bauträger oder Architekten werden zum Beispiel erst nach Erhalt der Schlussrechnung bezahlt. Ist gar kein Zahlungstermin geregelt, wird die Zahlung sofort fällig. Das bedeutet aber nicht, dass man sofort in Verzug gerät, solange man noch nicht überwiesen hat. Der Zahlungsverzug beginnt erst, wenn der Gläubiger eine Zahlungserinnerung schickt, meist kommt die nach zwei oder drei Wochen.
Was darf eine Mahnung kosten?
Wenn die Frist abgelaufen ist, wird der Gläubiger mahnen. Und die erste Mahnung darf auch gleich etwas kosten. Im Prinzip wären dann sogar schon Verzugszinsen möglich, das ist aber nicht üblich. Falls man in der Zwischenzeit schon bezahlt hat, ist die Mahnung samt Gebühren hinfällig.
Immer wieder verlangen Gläubiger mehr als sie dürften. Nun haben verschiedene Gerichte gesagt: Wer Mahnschreiben schickt, darf nur die Kosten geltend machen, die tatsächlich für die Mahnung angefallen sind. In der Regel kommen da höchstens zwei bis drei Euro zusammen, für Porto, Umschlag und Briefpapier. Interne Verwaltungsgebühren dürfen die Firmen nicht in Rechnung stelle. Das bedeutet aber nicht, dass sich alle daran halten. Viele Firmen verlangen zu viel. Es gibt Fälle, da stehen Mahngebühren bis zu 15 Euro auf der Rechnung.
Wie reagiert man auf zu hohe Mahngebühren?
Man überweist auf jeden Fall den ausstehenden Rechnungsbetrag und außerdem eine angemessene Mahngebühr von beispielsweise 2,50 Euro. Und dann bittet man darum, Kosten die darüber hinaus gehen, einzeln zu belegen. Also überhöhte Gebühren nicht zahlen, aber auch nicht einfach kommentarlos die Gebühren kürzen, sondern schreiben, dass man grundsätzlich bereit ist, die realen Kosten zu bezahlen – wenn sie denn nachgewiesen werden.
Wann darf der Gläubiger die Schufa informieren?
Der Gläubiger darf der Schufa zunächst mal nicht sofort mitteilen, dass jemand säumig ist. Das geht nur, wenn die Forderung über einen längeren Zeitraum offen bleibt. Wenn es zwei Mahnungen gab und vier Wochen nach der ersten Mahnung noch kein Geld da ist, könnte das an die Schufa gehen. Darüber muss einen der Gläubiger aber informieren. Ohne Vorwarnung kommt normalerweise kein Schufa-Eintrag. Und strittige Forderungen dürfen sowieso nicht gemeldet werden. Wenn man also die Rechnung bezahlt, aber die überhöhten Mahngebühren nicht, darf der Gläubiger keine Daten an die Schufa weitergeben.
Und wann geht eine Forderung ans Inkasso-Büro?
Der Gläubiger muss erst den Versuch unternehmen, ohne größere Kosten an sein Geld zu kommen. Normalerweise wird eine Forderung also nicht gleich beim Inkasso-Büro landen. Grundsätzlich wäre das aber schon relativ frühzeitig möglich, wenn sich die Gläubiger nicht lange mit Mahnungen aufhalten wollen. Das ist nicht völlig auszuschließen, wenn es schon häufiger Probleme mit einem Schuldner gegeben hat. Normalerweise gibt es das aber nur im gewerblichen Bereich und Privatpersonen sind davon nicht betroffen.
Mit Hermann-Josef Tenhagen sprach Isabell Noé